Rechtsschutz

Die abgeschlossene Deckungssumme kann bei einem Prozess mit einem hohen Streitwert sehr wichtig sein. In der Regel sollte die Deckungssumme mindesten 250.000 € betragen. Die Versicherer decken die Schadensfälle nur bis zu diesem Betrag. Für Strafkautionen ist in der Regel eine Deckungssumme von 200.000 € vorgesehen im Inland sowie im Ausland vorgesehen. Zu beachten ist, dass mehrere zeitlich und ursächlich zusammenhängende Versicherungsfälle als ein Versicherungsfall gelten. Somit würde diese Konstellation als ein Fall bei dem Versicherer gelten und die Deckungssummen der Verträge sind dann sehr schnell erreicht. Diese Kosten werden meistens von der Versicherungsgesellschaft übernommen: Die Gerichtskosten sowie Gebühren eines Schieds- oder Schlichtungsverfahrens, die gesetzlichen Anwaltsgebühren des von Ihnen gewählten Rechtsanwaltes, die Kosten für einen weiteren Anwalt, falls ein ausländisches Gericht zuständig ist, oder größere Entfernungen zwischen dem Wohnort und Gerichtsstand liegen, Zeugengelder und Sachverständigenhonorare sowie die Kosten des Gegners, soweit der Versicherte sie übernehmen muss, die Kosten der Reise des Versicherungsnehmers zu einem ausländischen Gericht, wenn sein Erscheinen angeordnet ist, die Kosten für eine Strafkaution können ebenfalls übernommen werden.

http://www.guenstigerechtsschutzversicherung.org/

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